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Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig Holstein SH
FNA 00
Rechtsstand Angabe in den einzelnen Regelwerken

Titel

01 Vorschriftenverzeichnisse

Thema

Liste der Verzeichnisse 

 

Bemerkung

Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes. Dazu gehören Vorschriften aus dem Städtebau- und Bauordnungsrecht und aus dem so genannten Baunebenrecht  sowie Verwaltungsvorschriften und auf Gemeindeebene Satzungen. Unfallverhütungsvorschriften sind als Anhang beigefügt.
s. Anmerkungen zum > Baurecht ; zum Baunebenrecht des DIFU: Deregulierung im Baunebenrecht leider gesperrt !
Das System enthält verschiedene Einstiegsmöglichkeiten. Sie führen alle zur gewünschten Information .

s.auch privates Baurecht Finanzierung Bauausführung > online

Informationen zum Thema

01 Landesregierung Schleswig Holstein   > online Themen und Aufgaben > online

01 SH Umfassende Informationen zum Bauordnungsrecht > online

Zugehörige und ergänzende Themen

Länderkennungen im System: 00 = Bund  01 = Schleswig-Holstein

Kommunen
01 Städte Kreise Gemeinden Ämter 

01 Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter

Suchwortlisten
01 Bauplanungsrecht

01 Bauordnungsrecht

Vorschriftenlisten
01 Gesetze Verordnungen SH und Bund alphabetisch geordnet (Liste 1)

01 Sachgebietsordner SGO
Die sachgebietliche Gliederung stellt eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verordnungen dar. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Mehrfachnennungen einzelner Regelwerke sind dabei gewollt.                                                   

01 Themenordner TO  
Die Themengruppen beinhalten eine themenorientierte Zusammenfassung der Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben „ ob und was gebaut werden darf“, und die Anforderungen an Bauvorhaben
und deren Ausführung und Überwachung „wie gebaut werden muss“ regeln. Sie beinhalten alle relevanten Regelungen aus dem Baurecht und dessen Ergänzungen aus anderen Rechtsbereichen (Bau-Neben- Recht)

01 Verwaltungsvorschriften Liste nur für interne Zwecke
Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden,  sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Sie werden u.a. auch als Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet. Aufgenommen im Navigator sind Regelungen, die das Baurecht und die Vorschriften aus dem Bau-Neben-Recht > (s. Bund) betreffen. Alle Verwaltungsvorschriften sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.

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