Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Planungsrechtliche und Bauordnungsrechtliche Regelungen
Bemerkung
Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes. Dazu gehören Vorschriften aus dem Städtebau- und Bauordnungsrecht und aus dem so genannten Baunebenrecht sowie Verwaltungsvorschriften und auf Gemeindeebene Satzungen. Unfallverhütungsvorschriften sind als ergänzende Information beigefügt.
s. Anmerkungen zum > Baurecht ; zum Baunebenrecht des DIFU: Deregulierung im Baunebenrecht leider gesperrt !
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Anmerkungen zum > Baurecht ; zum Baunebenrecht des DIFU > leider gesperrt !
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Informationen zum Thema
01 Landesregierung Schleswig Holstein > online 01 SH Umfassende Informationen zum Bauordnungsrecht > online
01 Städte Kreise Gemeinden Ämter > 01 untere Bauaufsichtbehörden > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Länderkennungen im System: 00 = Bund 01 = Schleswig-Holstein
Kommunen
01 Städte Kreise Gemeinden Ämter
01 Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter
Suchwortlisten
01 Bauplanungsrecht
01 Bauordnungsrecht
Vorschriftenlisten
01 Gesetze Verordnungen SH und Bund alphabetisch geordnet
01 Sachgebietsordner SGO
Die sachgebietliche Gliederung stellt eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verordnungen dar. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Mehrfachnennungen einzelner Regelwerke sind dabei gewollt.
01 Themenordner TO
Die Themengruppen beinhalten eine themenorientierte Zusammenfassung der Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben „ ob und was gebaut werden darf“, und die Anforderungen an Bauvorhaben
und deren Ausführung und Überwachung „wie gebaut werden muss“ regeln. Sie beinhalten alle relevanten Regelungen aus dem Baurecht und dessen Ergänzungen aus anderen Rechtsbereichen (Bau-Neben- Recht)
01 Verwaltungsrchtlinien in Überarbeitung
Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden, sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Sie werden u.a. auch als Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet. Aufgenommen im Navigator sind Regelungen, die das Baurecht und die Vorschriften aus dem Bau-Neben-Recht
> (s. Bund) betreffen. Alle Verwaltungsrichtlinien sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.
GUV Arbeitsschutz-Unfallverhütung
Zuständig für die Unfallversicherung der Versicherten im Bereich der öffentlichen Hand sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Prävention von Arbeits- und Schulunfällen. Zu diesem Zweck sind zu einzelnen Themen Regeln zur Unfallverhütung aufgestellt.