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Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen

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Thema
Liste der Verzeichnisse
Bemerkung
Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes. Dazu gehören Vorschriften aus dem Städtebau- und Bauordnungsrecht und aus dem so genannten Baunebenrecht sowie Verwaltungsvorschriften und auf Gemeindeebene Satzungen. Unfallverhütungsvorschriften sind als Anhang beigefügt.
s. Anmerkungen zum > Baurecht ; zum Baunebenrecht des DIFU: Deregulierung im Baunebenrecht leider gesperrt !
Das System enthält verschiedene Einstiegsmöglichkeiten. Sie führen alle zur gewünschten Information .
s.auch privates Baurecht Finanzierung Bauausführung > online
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
Länderkennungen im System: 00 = Bund 01 = Schleswig-Holstein
Kommunen
01 Städte Kreise Gemeinden Ämter
01 Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter
Suchwortlisten
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Vorschriftenlisten
01 Gesetze Verordnungen SH und Bund alphabetisch geordnet (Liste 1)
01 Sachgebietsordner SGO
Die sachgebietliche Gliederung stellt eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verordnungen dar. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Mehrfachnennungen einzelner Regelwerke sind dabei gewollt.
01 Themenordner TO
Die Themengruppen beinhalten eine themenorientierte Zusammenfassung der Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben „ ob und was gebaut werden darf“, und die Anforderungen an Bauvorhaben
und deren Ausführung und Überwachung „wie gebaut werden muss“ regeln. Sie beinhalten alle relevanten Regelungen aus dem Baurecht und dessen Ergänzungen aus anderen Rechtsbereichen (Bau-Neben- Recht)
01 Verwaltungsvorschriften Liste nur für interne Zwecke
Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden, sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Sie werden u.a. auch als Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet. Aufgenommen im Navigator sind Regelungen, die das Baurecht und die Vorschriften aus dem Bau-Neben-Recht > (s. Bund) betreffen. Alle Verwaltungsvorschriften sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.
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