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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Erster Teil Bauleitplanung: §§ 001-013b
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht § 01-135c
Bemerkung
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Die Aufstellung von Bauleitplänen ist Sache der Gemeinden. Sie haben dabei im Rahmen der Erforderlichkeit alle berührten Belange zu berücksichtigen und sind insbesondere an die Ziele der Raumordnung gebunden.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) 1. Tei l > online
01 Erlass zum Bauleitverfahren 2131.16 > Fristablauf
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) Erster Teil Erster Abschnitt §§ 001- 004c Allgemeine Vorschriften
00 BauGB(I) Erster Teil Zweiter Abschnitt §§ 005-007 Vorbereitender Bauleitplan Flächennutzungsplan
00 BauGB(I) Erster Teil Dritter Abschnitt §§ 008-010
Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
00 BauGB(I) Erster Teil Vierter Abschnitt §§ 011-013b
Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
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