Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

Erster Teil   Bauleitplanung: §§ 001-013b
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht § 01-135c

Bemerkung

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Die Aufstellung von Bauleitplänen ist Sache der  Gemeinden. Sie haben dabei im Rahmen der Erforderlichkeit alle berührten Belange zu berücksichtigen und sind  insbesondere an die Ziele der Raumordnung gebunden.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) 1. Tei l > online
01 Erlass zum Bauleitverfahren 2131.16 > online