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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 001- 004c
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001-013
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht § 001-135c
Bemerkung
Die Bauleitplanung beinhaltet nicht nur Regelungen zur baulichen Nutzung, sondern kann auch sonstige nicht-bauliche Nutzungen regeln. Dies gilt insbesondere für den Flächennutzungsplan, der die Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet festlegt.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BImSchG § 50 Planung
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00 BauGB(I) Erster Teil Erster Abschnitt §§ 001- 004c Allgemeine Vorschriften