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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
Erster Abschnitt  Allgemeine Vorschriften §§ 001- 004c
Erster Teil   Bauleitplanung  §§ 001-013
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht § 001-135c

Bemerkung

Die Bauleitplanung beinhaltet nicht nur Regelungen zur baulichen Nutzung, sondern kann auch sonstige nicht-bauliche Nutzungen regeln. Dies gilt insbesondere für den Flächennutzungsplan, der die Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet festlegt.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 001 > online

01 Verwaltungsvorschrift Bauleitplanverfahren Gliederungs-Nr. 2131.16 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BImSchG § 50 Planung

 

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