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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 009  Inhalt des Bebauungsplans
Dritter Abschnitt   Verbindlicher Bauleitplan  §§ 008-010
Erster Teil  Bauleitplanung §§ 001-013 
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c       

Bemerkung

§ 009 enthält einen Katalog verschiedener Möglichkeiten, die zulässige Bodennutzung in einem bestimmten Gebiet zu regeln. Entsprechende Festsetzungen sind dabei nur aus städtebaulichen Gründen zulässig. Sie bedürfen einer "bodenrechtlichen Rechtfertigung" und müssen einen Bezug zur Bodennutzung haben.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 009 > online