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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 009 Inhalt des Bebauungsplans
Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan §§ 008-010
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001-013
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
§ 009 enthält einen Katalog verschiedener Möglichkeiten, die zulässige Bodennutzung in einem bestimmten Gebiet zu regeln. Entsprechende Festsetzungen sind dabei nur aus städtebaulichen Gründen zulässig. Sie bedürfen einer "bodenrechtlichen Rechtfertigung" und müssen einen Bezug zur Bodennutzung haben.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 009 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
00 BauGB(I) § 001a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz
00 BauGB(I) § 002a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 030 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 030 Abs.1 Vollständiger Bebauungsplan und Erschließung
00 BauGB(I) § 030 Abs. 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Erschließung
00 BauGB(I) § 030 Abs. 3 Einfacher Bebauungsplan
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00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
00 BImSchG § 03 Begriffsbestimmungen
00 BImSchG § 09 Vorbescheid
00 WHG § 071 Enteignungsrechtliche Regelunge
00 WHG § 073 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
00 WHG § 076 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
00 WHG § 078 b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebiete
00 WHG § 078 d Hochwasserentstehungsgebiet
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00 BauGB(I) Erster Teil Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) §§ 008-010