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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 011  Städtebaulicher Vertrag
Vierter Abschnitt   Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011 – 013a
Erster Teil  Bauleitplanung §§ 001 – 013a
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c        

Bemerkung

Die Verträge werden vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes abgeschlossen und sollen sicherstellen, dass die Nutzung im Bebauungsplan entsprechend den Vorstellungen der Gemeinde erfolgt. Bei der privaten Umlegung schließen die betroffenen Grundstückseigentümer untereinander und mit der Gemeinde einen Vertrag über die Neuordnung und Erschließung der Grundstücke 

Informationen zum Thema

00 BauGB § 011  > online