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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)

Thema

Erster Abschnitt   Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen §§ 014 - 018
Zweiter Teil   Sicherung der Bauleitplanung §§ 014-028
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

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Die Gemeinde kann nach Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch eine Veränderungssperre verhindern, dass im Plangebiet Fakten geschaffen werden, die die Durchführung der Planung erschweren. Die Veränderungssperre kann auf einen Teil des zukünftigen Plangebiets beschränkt werden.
 

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) 2. Teil 1. Abschnitt > online

01 Erlass 6615.11 Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren > online