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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)

Thema

§ 026  Ausschluss des Vorkaufsrechts
Dritter Abschnitt  Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §§ 024-028
Zweiter Teil   Sicherung der Bauleitplanung §§ 014-028
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Für bestimmte Verkaufsfälle wird gesetzlich bestimmt, dass das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht rechtfertigt, z.B. wenn  es sich um den Erwerb zwischen Verwandten handelt.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 026 > online