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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)
Thema
§ 026 Ausschluss des Vorkaufsrechts
Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §§ 024-028
Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung §§ 014-028
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Für bestimmte Verkaufsfälle wird gesetzlich bestimmt, dass das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht rechtfertigt, z.B. wenn es sich um den Erwerb zwischen Verwandten handelt.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 026 > online