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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)
Thema
§ 027a Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten Dritter
Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §§ 024-028
Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung §§ 014-028
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Die Gemeinde kann ein ihr zustehendes Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten ausüben, der das Grundstück für bestimmte Zwecke nutzen muss.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 027a > online
