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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 029  Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften
Erster Abschnitt  Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht  §§ 001 – 135c  

Bemerkung

Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (Vorhaben) gelten  die Bestimmungen der §§ 30 - 37 BauGB über die bauplanungs-rechtliche Zulässigkeit von Vorhaben

Informationen zum Thema

00 BauGB § 029 > online

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