Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz![](fileadmin/templates/img/kompass.gif)
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-
Thema
§ 053 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Die Bestandskarte weist auf Grundlage des Grundbuchs, der amtlichen Flurkarte und des Liegenschaftskatasters mindestens die Lage und Form der Grundstücke des Umlegungs-gebiets, die Umrisse der darauf befindlichen Gebäude und die Eigentümer aus. Die Eigentümer müssen nicht namentlich aufgeführt werden
Informationen zum Thema
00 BauGB § 053 > online