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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 061 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
In der Umlegung können auch die an Grundstücken bestehenden Rechte neu geordnet werden. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn Rechte durch die Neuordnung entbehrlich werden oder zur einfacheren Bebaubarkeit eines Grundstücks führen sollen.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 061 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 001a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz
00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
00 BauGB(I) § 055 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse
00 BauGB(II) § 181 Härteausgleich
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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079.