Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 074 Berichtigung der öffentlichen Bücher
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Mit In-Kraft-Treten des Umlegungsplans werden Grundbuch und Liegenschaftskataster unrichtig. Sie sind daher zu berichtigen. Das Grundbuchamt ist entsprechend zu informieren

Informationen zum Thema

00 BauGB § 074  > online