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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-
Thema
§ 074 Berichtigung der öffentlichen Bücher
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Mit In-Kraft-Treten des Umlegungsplans werden Grundbuch und Liegenschaftskataster unrichtig. Sie sind daher zu berichtigen. Das Grundbuchamt ist entsprechend zu informieren
Informationen zum Thema
00 BauGB § 074 > online