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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 076 Vorwegnahme der Entscheidung
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Bereits vor Abschluss der Umlegung können für einzelne Grundstücke die Rechts- und Besitzverhältnisse abschließend geregelt werden, .soweit sie auch Gegenstand des Umlegungsplans sein können
Informationen zum Thema
00 BauGB § 076 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 055 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse
00 BauGB(I) § 056 Verteilungsmaßstab
00 BauGB(I) § 057 Verteilung nach Werten
00 BauGB(I) § 058 Verteilung nach Flächen
00 BauGB(I) § 059 Zuteilung und Abfindung
00 BauGB(I) § 060 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen
00 BauGB(I) § 061 Aufhebung Änderung und Begründung von Rechten
00 BauGB(I) § 062 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse
00 BauGB(I) § 070 Zustellung des Umlegungsplans
00 BauGB(I) § 071 In-Kraft-Treten des Umlegungsplans
00 BauGB(I) § 072 Wirkungen der Bekanntmachung
00 BauGB(I) § 073 Änderung des Umlegungsplans
00 BauGB(I) § 074 Berichtigung der öffentlichen Bücher
00 BauGB(I) § 075 Einsichtnahme in den Umlegungsplan
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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079.
