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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 086 Gegenstand der Enteignung
Erster Abschnitt  Zulässigkeit der Enteignung §§ 085-092 
Fünfter Teil   Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Durch eine Enteignung können nur das Eigentum oder Rechte an Grundstücken entzogen oder belastet werden
Davon können betroffen sein Eigentumsformen wie Allein- und Miteigentum, Teil- und  Wohnungseigentum.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 086  >online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 092 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung


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00 BauGB(I) Fünfter Teil Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung §§ 085-092

00 BauGB(I) Fünfter Teil  Enteignung  §§ 085-122