Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 096 Entschädigung für andere Vermögensnachteile
Zweiter Abschnitt Entschädigung §§ 093-103
Fünfter Teil Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Werden durch die Entschädigung für den Rechtsverlust nach § 095 BauGB nicht alle Nachteile ausgeglichen, ist unter gerechter Abwägung aller Interessen eine weiter gehende Entschädigung festzusetzen. Nachteile können sein Folgeschäden durch Aufgabe eines Betriebes infolge der Grundstücksenteignung.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 096 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 095 Entschädigung für den Rechtsverlust
Zurück
00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweiter Abschnitt §§ 093-103 Entschädigung
00 BauGB(I) Fünfter Teil §§ 085-122 Enteignung