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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 100 Entschädigung in Land
Zweiter Abschnitt Entschädigung §§ 093-103
Fünfter Teil Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Abweichend vom Grundsatz der Geldentschädigung nach § 099 BauGB kann ein Anspruch auf Entschädigung durch Ersatzland bestehen, wenn der Betroffene aus wichtigen Gründen auf Land angewiesen ist.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 100 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 090 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
00 BauGB(I) § 095 Entschädigung für den Rechtsverlust
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00 BauGB(I) § 102 Rückenteignung
00 BauGB(I) § 103 Entschädigung für die Rückenteignung
00 BauGB(I) § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens....
00 BauGB(I) § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses
00 BauGB(I) § 122 Vollstreckbarer Titel
00 Wohnungseigentumsgesetz -WoEigG-(WEG)
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00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweiter Abschnitt §§ 093-103 Entschädigung
00 BauGB(I) Fünfter Teil §§ 085-122 Enteignung