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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
Zweiter Abschnitt Entschädigung §§ 093-103
Fünfter Teil Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
An Stelle der nach § 099 BauGB als Regel festzusetzenden Geldentschädigung kann der Eigentümer auf Antrag auch mit besonderen Rechten entschädigt werden
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 101 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 100 Entschädigung in Land
00 Wohnungseigentumsgesetz -WoEigG-(WEG)
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00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweiter Abschnitt §§ 093-103 Entschädigung
00 BauGB(I) Fünfter Teil §§ 085-122 Enteignung