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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
Zweiter Abschnitt   Entschädigung §§ 093-103
Fünfter Teil Enteignung  §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

An Stelle der nach § 099 BauGB als Regel festzusetzenden Geldentschädigung kann der Eigentümer auf Antrag auch mit besonderen Rechten entschädigt werden

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 101  > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 100 Entschädigung in Land

00 Wohnungseigentumsgesetz -WoEigG-(WEG)


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00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweiter Abschnitt  §§ 093-103 Entschädigung 

00 BauGB(I) Fünfter Teil §§ 085-122 Enteignung