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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 109 Genehmigungspflicht
Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren §§ 104-122
Fünfter Teil Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c
Bemerkung
Spätestens ab der Bekanntmachung über die Einleitung der Enteignung bedürfen verschiedene Rechtsvorgänge – -Verfügungs- und Veränderungssperre, Teilungen nach § 051- und tatsächliche Veränderungen der Genehmigung. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn dadurch die Enteignung erschwert würde.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 109 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 051 Verfügungs- und Veränderungssperre
00 BauGB(I) § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung
00 BauGB(I) § 022 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
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00 BauGB(I) Fünfter Teil Dritter Abschnitt §§ 104-122 Enteignungsverfahren
00 BauGB(I) Fünfter Teil §§ 085-122 Enteignung
