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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 110 Einigung
Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren §§ 104-122
Fünfter Teil Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c
Bemerkung
Die Beteiligten können sich im Enteignungsverfahren über alle sonst im Enteignungs-beschluss zu entscheidenden Fragen einigen und diesen dadurch entbehrlich machen. Eine Einigung kann auch außerhalb des Verfahrens erfolgen
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 110 >online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 113 Enteignungsbeschluss
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00 BauGB(I) Fünfter Teil Dritter Abschnitt §§ 104-122 Enteignungsverfahren
00 BauGB(I) Fünfter Teil §§ 085-122 Enteignung
