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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 113 Enteignungsbeschluss
Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren §§ 104-122
Fünfter Teil Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c
Bemerkung
Der Enteignungsbeschluss muss verschiedene Formalien erfüllen. Die Anforderungen des Abs. 1 gelten für alle Enteignungsbeschlüsse,
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 113 >online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 086 Gegenstand der Enteignung
00 BauGB(I) § 097 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten
00 BauGB(I) § 100 Entschädigung in Land
00 BauGB(I) § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
00 BauGB(I) § 111 Teileinigung
00 BauGB(I) § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde
00 BauGB(III) § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
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00 BauGB(I) Fünfter Teil Dritter Abschnitt §§ 104-122 Enteignungsverfahren
00 BauGB(I) Fünfter Teil §§ 085-122 Enteignung
