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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 116  Vorzeitige Besitzeinweisung
Dritter Abschnitt  Enteignungsverfahren §§ 104-122
Fünfter Teil   Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c

Bemerkung

Aus dringenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit kann vor Abschluss des Enteignungsverfahrens der Antragsteller in den Besitz des Grundstücks eingewiesen werden. Die Rechte des Betroffenen können durch eine Sicherheitsleistung, eine besondere Entschädigung und eine Beweissicherung gewahrt werden

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 116  >online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 099 Entschädigung in Geld

00 BauGB(I) § 113 Enteignungsbeschluss


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00 BauGB(I) Fünfter Teil Dritter Abschnitt §§ 104-122 Enteignungsverfahren 

00 BauGB(I) Fünfter Teil  §§ 085-122 Enteignung