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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 116 Vorzeitige Besitzeinweisung
Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren §§ 104-122
Fünfter Teil Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c
Bemerkung
Aus dringenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit kann vor Abschluss des Enteignungsverfahrens der Antragsteller in den Besitz des Grundstücks eingewiesen werden. Die Rechte des Betroffenen können durch eine Sicherheitsleistung, eine besondere Entschädigung und eine Beweissicherung gewahrt werden
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 116 >online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 099 Entschädigung in Geld
00 BauGB(I) § 113 Enteignungsbeschluss
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00 BauGB(I) Fünfter Teil Dritter Abschnitt §§ 104-122 Enteignungsverfahren
00 BauGB(I) Fünfter Teil §§ 085-122 Enteignung
