Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 119 Verteilungsverfahren
Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren §§ 104-122
Fünfter Teil Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c
Bemerkung
Nach Eintritt des neuen Rechtszustands kann jeder Beteiligte sein Recht an der hinterlegten Summe gegen einen Mitbeteiligten, der dieses Recht bestreitet, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einleitung eines gerichtlichen Verteilungsverfahrens beantragen.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 119 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 097 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten</link>
00 ZVG:
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung -verwaltung von Grundstücken im Wege der
Vollstreckung §§ 001-161
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
00 ZVG § 02 Bestellung zum Vollstreckungsgericht durch das höhere Gericht
00 ZVG § 10 Rangordnung der Rechte auf Befriedigung
00 ZVG § 13 Wiederkehrende Leistungen
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
00 ZVG § 19 Ersuchen um Eintragung der Anordnung in das Grundbuch
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00 BauGB(I) Fünfter Teil Dritter Abschnitt §§ 104-122 Enteignungsverfahren
00 BauGB(I) Fünfter Teil §§ 085-122 Enteignung