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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 120  Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
Dritter Abschnitt  Enteignungsverfahren §§ 104-122
Fünfter Teil   Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c

Bemerkung

Zahlt der Enteignungsbegünstigte die festgesetzte Entschädigung nicht, kann der Eigentümer die Aufhebung des Enteignungsbeschlusses verlangen

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 120  > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 097 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten


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00 BauGB(I) Fünfter Teil Dritter Abschnitt §§ 104-122 Enteignungsverfahren 

00 BauGB(I) Fünfter Teil  §§ 085-122 Enteignung