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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 122  Vollstreckbarer Titel
Dritter Abschnitt  Enteignungsverfahren §§ 104-122
Fünfter Teil   Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c

Bemerkung

Aus verschiedenen Entscheidungen im Enteignungsverfahren kann unmittelbar vollstreckt werden. Eine gesonderte Klage der Entschädigungsberechtigten ist insoweit entbehrlich Vollstreckungstitel ist die Niede-schrift über die Einigung im Enteignungsverfahren (§ 110 BauGB)

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 122  > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 ZPO Buch 08:  Zwangsvollstreckung §§  0704-0945:
00 ZPO § 0731 Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel
00 ZPO § 0767 Vollstreckungsabwehrklage
00 ZPO § 0768 Klage gegen Vollstreckungsklause
00 ZPO § 0769 Einstweilige Anordnungen
00 ZPO § 0770 Einstweilige Anordnungen im Urteil
00 ZPO § 0786 Vollstreckungsabwehrklage bei beschränkter Haftung


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00 BauGB(I) Fünfter Teil Dritter Abschnitt §§ 104-122 Enteignungsverfahren 

00 BauGB(I) Fünfter Teil  §§ 085-122 Enteignung