Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 127  Erhebung des Erschließungsbeitrags
Zweiter Abschnitt   Erschließungsbeitrag §§ 127-135
Sechster Teil   Erschließung §§ 123 –135
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Die Gemeinden sind verpflichtet, für Erschließungsanlagen i.S.d. BauGB Beiträge zu erheben. Eine Beitragspflicht für andere Erschließungsanlagen kann sich aus Landesrecht ergeben. Beiträge können nur für die Anlagen erhoben werden, die die Gemeinde in Erfüllung ihrer Erschließungspflicht nach § 123 Abs. 1 BauGB herstellt

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 127  > online

01 Verfahrenserlass zur Bauleitplanung 2131.16 > online