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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen
Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Die Gemeinde hat öffentlichen Versorgungsträgern sanierungsbedingte Aufwendungen für entfallende Versorgungsanlagen zu erstatten Ein Erstattungsanspruch besteht nur, wenn die Anlagen gerade infolge der Sanierungsmaßnahme nicht mehr zur Verfügung stehen.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 150 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(III) Dritter Teil §§ 217-232 Verfahren vor den Kammern Senaten für Baulandsachen
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00 BauGB(II) Erster Teil Zweiter Abschnitt §§ 140-151 Vorbereitung und Durchführung
