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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung
Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften §§ 152-156a
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Für die Erschließungsbeitragspflicht, die Umlegung und die Enteignung gelten im Sanierungsgebiet besondere Regelungen. Diese Regelungen gelten nur, soweit die §§ 153 - 156a BauGB überhaupt anwendbar sind. Das ist nach § 152 BauGB dann nicht der Fall, wenn die Sanierung im vereinfachten Sanierungsverfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) § 156 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 066 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans
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00 BauGB(II) § 142 Sanierungssatzung
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00 BauGB(II) Erster Teil Dritter Abschnitt §§ 152-156a Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
00 BauGB(II) Erster Teil §§ 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
