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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 160  Treuhandvermögen
Vierter Abschnitt   Sanierungsträger und andere Beauftragte §§ 157-161   
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Der Sanierungstreuhänder handelt rechtlich wie ein Eigentümer. Wirtschaftlich sind seine Handlungen dem Treuhandvermögen und damit der Gemeinde zuzurechnen.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 160 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(II) § 153 Bemessung von Ausgleichs und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung


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00 BauGB(II) Erster Teil Vierter Abschnitt §§ 157-161 Sanierungsträger und andere Beauftragte

00 BauGB(II) Erster Teil §§ 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen