Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 161  Sicherung des Treuhandvermögens
Vierter Abschnitt   Sanierungsträger und andere Beauftragte §§ 157-161   
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Der Sanierungsträger haftet mit dem Treuhandvermögen nur für Verbindlichkeiten, die sich auf dieses beziehen.
Das Treuhandvermögen ist gegen Vollstreckungsversuchen von Gläubigern des Sanierungstreuhänders geschützt

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 161 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 ZPO Buch 08  Zwangsvollstreckung §§  0704-0945
00 ZPO § 0767 Vollstreckungsabwehrklage
00 ZPO § 0771 Drittwiderspruchsklage

00 BGB Buch 2  Recht der Schuldverhältnisse §§  0241-0853
00 BGB § 0418 Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten
Sanierungsträger und andere

Zurück
00 BauGB(II) Erster Teil Vierter Abschnitt §§ 157-161 Sanierungsträger und andere Beauftragte 

00 BauGB(II) Erster Teil §§ 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen