Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 164b Verwaltungsvereinbarung
Sechster Abschnitt Städtebauförderung §§ 164a-164b
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Städtebaufördermittel des Bundes werden auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern gewährt
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) § 164b > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 GG Art 104a Ausgabenverteilung Finanzhilfen des Bundes
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00 BauGB(II) Erster Teil Sechster Abschnitt §§ 164a-164b Städtebauförderung
00 BauGB(II) Erster Teil §§ 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
