Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger
Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165-171
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Die Gemeinde kann einen treuhänderisch tätigen Entwicklungsträger einschalten.
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) § 167 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
01 VwGebV § 01 (Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen) Anhang
00 BauGB(II) § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde
00 BauGB(II) § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger
00 BauGB(II) § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger
00 BauGB(II) § 160 Treuhandvermögen
00 BauGB(II) § 161 Sicherung des Treuhandvermögens
00 BauGB(II) § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
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00 BauGB(II) Zweites Kapitel Zweiter Teil §§ 165-171 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191 Besonderes Städtebaurecht
