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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 168 Übernahmeverlangen
Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165-171
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Der Eigentümer kann unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme seines Grundstücks verlangen., wenn es ihm wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist das Grundstück zu behalten Die Unzumutbarkeit muss sich aus der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme ergeben.
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) § 168 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
01 VwGebV § 01 (Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen) Anhang
00 BauGB(II) § 145 Genehmigung
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