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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 171a   Stadtumbaumaßnahme
Dritter Teil   Stadtumbau §§ 171a – 171d
Zweites Kapitel   Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Die Stadtumbaumaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass einerseits in einem Gebiet erhebliche städtebauliche Funktionsverluste vorliegen und andererseits die Maßnahme das Ziel verfolgen muss, diese Funktionsverluste durch Anpassungsmaßnahmen zu beheben. Die Funktionsverluste müssen nicht bereits vorliegen, sie müssen aber zu erwarten sein.

Informationen zum Thema

00BauGB § 171a  > online

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