Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept
Dritter Teil Stadtumbau §§ 171a – 171d
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Das Stadtumbaugebiet wird auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach Abwägung der betroffenen Belange durch Beschluss festgelegt. Das Gebiet ist so abzugrenzen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen
Informationen zum Thema
00BauGB § 171b > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(II) § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
00 BauGB(II) § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger
00 BauGB(II) Erster Teil Sechster Abschnitt §§ 164a-164b Städtebauförderung
00 BauGB(II) § 171a Stadtumbaumaßnahmen Städtebauförderung
ZurückStadtumbau
00 BauGB(II) Dritter Teil §§ 171a-171d
