Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 171b  Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept
Dritter Teil   Stadtumbau §§ 171a – 171d
Zweites Kapitel   Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Das Stadtumbaugebiet wird auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach Abwägung der betroffenen Belange durch Beschluss festgelegt. Das Gebiet ist so abzugrenzen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen

Informationen zum Thema

00BauGB § 171b  > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(II) § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen

00 BauGB(II) § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger

00 BauGB(II) Erster Teil Sechster Abschnitt §§ 164a-164b Städtebauförderung

00 BauGB(II) § 171a Stadtumbaumaßnahmen Städtebauförderung 


ZurückStadtumbau 
00 BauGB(II) Dritter Teil §§ 171a-171d