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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)

Thema

§ 179   Rückbau- und Entsiegelungsgebot
Zweiter Abschnitt   Städtebauliche Gebote §§ 175-179
Sechster Teil   Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote  §§ 172-179
Zweites Kapitel      Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Die Gemeinde kann den Eigentümer verpflichten, den Rückbau einer Anlage oder die Entsiegelung von Flächen zu dulden, wenn dies zur Durchsetzung eines Bebauungsplans oder zur Behebung von Missständen oder Mängeln erforderlich ist und wenn die Anlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst werden kann.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 179 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO § 59 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

00 BauGB(I) § 043 Entschädigung und Verfahren

00 BauGB(I) § 044 Entschädigungspflichtige Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

00 BauGB(II) § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot


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