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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 183  Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke
Achter  Teil   Miet- und Pachtverhältnisse §§ 182 - 186
Zweites Kapitel  Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Die Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen Miet- und Pachtverhältnisse über unbebaute Grundstücke aufheben. Es muss sich um ein unbebautes Grundstück handeln, für das der Bebauungsplan eine andere Nutzung vorsieht.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 183  > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(II) § 182 Aufhebung von Miet oder Pachtverhältnissen

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