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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 2129-8
Rechtsstand

Titel

00 Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-

Thema

Zweiter Abschnitt   Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen  §§ 22-25a
Zweiter Teil   Errichtung und Betrieb von Anlagen §§ 04-31l

Bemerkung

Informationen zum Thema

00 BImSchG Zweiter Teil Zweiter  Abschnitt > online

01 Erlass 2129.24 Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche  > online

-01 Erlass 7914.3 Ermittlung von Emissionen und Immissionen von luftverunreinigenden Stoffen, Geräuschen und Erschütterungen sowie Prüfung der Geräte und Einrichtungen > online

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt s. online
00 BImSchG § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

00 BImSchG § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

00 BImSchG § 23 a Anzeigeverfahren für nichtgenehmigungsbdürftige Anlagen, die Betriebsbereich, oder Bestandteil des Betriebsbereiches sind

00 BImSchG § 23 b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren

00 BImSchG § 24 Anordnungen im Einzelfall

00 BImSchG § 25 Untersagung

00 BimSchG § 25a Stillegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind


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00 BImSchG Zweiter Teil  §§ 04-31l Errichtung und Betrieb von Anlagen 

00 Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-