Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 51 Sonderbauten
Abschnitt 7 Nutzungsbedingte Anforderungen §§ 47-51
Teil 3 Bauliche Anlagen §§ 14-51
Bemerkung
Suche:--
Sonderbauten enthalten wegen ihrer Nutzungsart, Gebäudegröße, hohen Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotential. Für sie gibt es spezielle Regelungen als sogenannte Sonderbauverordnungen; überwiegend betreffen sie Belange des Brandschutzes. Bei Sonderbauten ohne spezielle Regelungen räumt 01LBO § 51(1) den Bauaufsichtsbehörden Ermessen ein, besondere Anforderungen zu stellen oder Abweichungen von den Vorschriften zuzulassen. Vorrang haben jedoch Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften mit speziellen Anforderungen. (Vorschrift geht vor Ermessen !)
Informationen zum Thema
01 LBO § 51 > online
01 Erlass 2130.126 Technische Baubestimmungen -Anlage > online hier Sonderbauten
01 Erlass 2130.90 Hochhausrichtlinie > 01 LBO § 51 > online > a.K.
01 Erlass 2130.95 Verwaltungsvorschrift.Ausführungsgenehmigung Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahme > online
01 Erlass 2130.95-hier Änderung- Fliegende Bauten .... > online
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 03 Allgemeine Anforderungen
01 LBO § 50 Barrierefreies Bauen
Liste der Sonderbauten 01-21:
01 LBO § 02 Abs.(04) Sonderbauten
01 Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen -PrüfVO-
00 Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-
00 GUV Arbeitsschutz Unfallverhütungsregeln
Zurück
01 LBO Teil 3 §§ 09- 51 Bauliche Anlagen
01 LBO Teil 3 Abschnitt 7 §§ 47-51 Nutzungsbedingte Anforderungen