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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01Schleswig-Holstein
FNA 01 2130-14
Rechtsstand

Titel

01 Landesbauordnung -LBO-

Thema

§ 51  Sonderbauten
Abschnitt 7  Nutzungsbedingte Anforderungen §§ 47-51
Teil 3  Bauliche Anlagen §§ 14-51

Bemerkung

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Sonderbauten enthalten wegen ihrer Nutzungsart, Gebäudegröße, hohen Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotential. Für sie gibt es spezielle Regelungen als sogenannte Sonderbauverordnungen; überwiegend betreffen sie Belange des Brandschutzes. Bei Sonderbauten ohne spezielle Regelungen räumt 01LBO § 51(1) den Bauaufsichtsbehörden  Ermessen ein, besondere Anforderungen zu stellen oder Abweichungen von den Vorschriften zuzulassen. Vorrang haben jedoch  Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften mit speziellen Anforderungen. (Vorschrift geht vor Ermessen !)

Informationen zum Thema

01 LBO § 51 > online

01 Erlass 2130.126 Technische Baubestimmungen -Anlage > onlin     hier Sonderbauten

01 Erlass 2130.90 Hochhausrichtlinie > 01 LBO § 51 >  online > a.K.

01 Erlass 2130.95 Verwaltungsvorschrift.Ausführungsgenehmigung Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahme > online

01 Erlass 2130.95-hier Änderung- Fliegende Bauten .... > online
 

 

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO § 03 Allgemeine Anforderungen

01 LBO § 50 Barrierefreies Bauen

Liste der Sonderbauten 01-21:
01 LBO § 02 Abs.(04) Sonderbauten

01 Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen -PrüfVO-

00 Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-

00 GUV Arbeitsschutz Unfallverhütungsregeln

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01 LBO Teil 3 §§ 09- 51 Bauliche Anlagen

01 LBO  Teil 3  Abschnitt 7 §§ 47-51 Nutzungsbedingte Anforderungen