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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schlesig-Holstein
FNA 01 2130-14
Rechtsstand

Titel

01 Landesbauordnung -LBO-

Thema

§ 51 Abs. 2 Nr.3   Gebäude mit mehr als 1600m² Grundfläche des Geschosses mit  der größten Ausdehnung, ausgenommen Wohngebäude
Abschnitt 7  Nutzungsbedingte Anforderungen  §§ 48-52Teil 3  Bauliche Anlagen §§ 10-52 

Bemerkung

Suche: Gebäude großer Ausdehnung

Informationen zum Thema

 01 LBO § 51  >  online   

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO § 51 Sonderbauten


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01 LBO Teil 3 Abschnitt 7 §§ 48-52 Nutzungsbedingte Anforderungen