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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schlesig-Holstein
FNA 01 2130-14
Rechtsstand
Titel
01 Landesbauordnung -LBO-
Thema
§ 51 Abs. 2 Nr.3 Gebäude mit mehr als 1600m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen Wohngebäude
Abschnitt 7 Nutzungsbedingte Anforderungen §§ 48-52Teil 3 Bauliche Anlagen §§ 10-52
Bemerkung
Suche: Gebäude großer Ausdehnung
Informationen zum Thema
01 LBO § 51 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 51 Sonderbauten
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01 LBO Teil 3 Abschnitt 7 §§ 48-52 Nutzungsbedingte Anforderungen