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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schlesig-Holstein
FNA 01 2130-14
Rechtsstand

Titel

01 Landesbauordnung -LBO-

Thema

§ 51 Abs. 2  Nr. 5   Gebäude mit Räumen, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung, dienen und  einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m² haben
Abschnitt 7   Nutzungsbedingte Anforderungen  §§ 48-52
Teil 3   Bauliche Anlagen §§ 10-52 
 

Bemerkung

Suche: Büro Büros Büronutzung

Informationen zum Thema

 01 LBO § 51  >  online   

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO § 03 Allgemeine Anforderungen

01 LBO § 51 Sonderbauten


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01 LBO Teil 3  Abschnitt 7 §§ 48-52 Nutzungsbedingte Anforderungen