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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 04 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
Teil 2 Das Grundstück und seine Bebauung §§ 04-08
Bemerkung
Suche: Grundstücksbebauung Belegenheit
Ein Bebauungsanspruch eines Grundstücks folgt nicht allein aus der Übereinstimmung der baulichen Anlage mit dem Planungsrecht. Nach § 4 muss ein Grundstück auch nach Lage, Form, Größe und Beschaffenheit für eine Bebauung geeignet sein. Außerdem richtet sich die Bebaubarkeit auch nach anderen Rechtsbereichen wie Straßenrecht, Wasserrecht, Naturschutz recht u. a. (Baunebenrecht)
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01 NachbG §15 Einseitige Grenzwand
01 StrWG Vierter Teil §§ 29-33 Anbau an Straßen, Schutzmaßnahmen
00 FStrG § 09 Bauliche Anlagen an Bundesstraßen
01 LEisenbG § 06 Bauliche Anlagen und Lichtreklamen in der Nähe von Bahnanlagen
00 LuftVG § 12 (Erforderliche Zustimmung der Luftfahrtbehörden zur Errichtung von Bauwerken)
01 LBO § 83 Baulasten und Baulastenverzeichnis
01 LBO § 86 Örtliche Bauvorschriften
00 BauGB(I) Driter Teil Erster Abschnitt
Zulässigkeit von Vorhaben §§ 29-38
00 BauNVO`17 und andere *, zul. sind:nach BauNVO 17:
00 BauNVO 17 Art der baulichen Nutzung §§ 01 -15
00 BauNVO 17 Maß der baulichen Nutzung §§ 16 - 21a
00 BauNVO 17 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche §§ 22-23
* s. dort Bemerkung zur Anwendung
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01 LBO Teil 2 §§ 04-08 Das Grundstück und seine Bebauung