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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TO II 02 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
Bauaufsichtsbehörden in:
01 Städte Kreise Gemeinden
01 LBO Vierter Teil Die am Bau Beteiligten §§ 52-56
01 LBO § 57 Bauaufsichtsbehörden, Fachaufsicht
01 LBO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörd
01 LBO § 65 Bauvorlageberechtigung.
01 LBO § 70 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn
01 LBO § 82 Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters
01 Prüfingenieur Sachverständigenverordnung -PPVO-
00 BauStellV § 03 Koordinierung
00 BauStellV § 04 Beauftragung
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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29