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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Themenordner TO

Thema

TO II 02 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

Bauaufsichtsbehörden in:
01 Städte Kreise Gemeinden

01 LBO Vierter Teil  Die am Bau Beteiligten §§ 52-56

01 LBO § 57 Bauaufsichtsbehörden, Fachaufsicht

01 LBO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörd

01 LBO § 65 Bauvorlageberechtigung.

01 LBO § 70 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn

01 LBO § 82  Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters


01 Prüfingenieur Sachverständigenverordnung  -PPVO-

00 BauStellV § 03 Koordinierung

00 BauStellV § 04 Beauftragung


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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29