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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TO II 07 Voraussetzungen zur Bebauung von Grundstücken nach der Landesbauordnung
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Während planungsrechtliche Vorschriften und bestimmte Vorschriften des Bau-Ergänzungs-Recht die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks bestimmen, enthalten die bauordnungsrechtlichen Vorschriften Anforderungen, von deren Erfüllung die Bebaubarkeit abhängt. Dabei spielen insbesondere Fragen der Beschaffenheit eines Grundstücks und der Erschließung eine Rolle.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 04 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
01 LBO § 05 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
01 LBO § 06 Abstandsflächen, Abstände
T
01 LBO § 07 Teilung von Grundstücken
01 LBO § 43 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler
01 LBO § 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
01 LBO § 44 Kleinkläranlagen, Gruben und Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften
01 LBO § 83 Baulasten, Baulastenverzeichnis
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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29