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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Themenordner TG

Thema

TO II 16 Anforderungen an den Brandschutz von Bauteilen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Rettungswege erfüllen ihren Zweck nur, wenn für eine gewisse Zeit die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet und das Eindringen von Feuer und Rauch in Rettungswege verhindert wird. Je nach Funktion der einzelnen Bauteile sind entsprechende Mindestanforderungen zu erfüllen, die auch der Vermeidung einer Brandausbreitung auf andere Gebäude und Gebäudeteile dienen.

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