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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Themenordner TO

Thema

TO II 21 Anforderungen an Arbeitsstätten
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Die Arbeitsstättenverordnung (2004) ist anzuwenden auf „Orte in Gebäuden oder im Freien“, die für eine Nutzung als  Arbeitsplätze vorgesehen sind. Sie enthält bauliche und andere Anforderungen an Arbeitsstätten und deren Einrichtungen zum Schutze der Arbeitnehmer eines Betriebes. Die Vorschriften dieser Verordnung bleiben vorläufig ergänzt durch  die Arbeitsstättenrichtlinien –ASR- der bisherigen ArbStättV. Die ASR sind im System den  einzelnen dafür relevanten Dokumenten der LBO zugeordnet und daher nachstehend nicht aufgeführt - siehe dazu § 08 der ArbStättV
Die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung bleiben von den Vorschriften der  Landesbauordnungunberührt.

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