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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 21 Anforderungen an Arbeitsstätten
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Die Arbeitsstättenverordnung (2004) ist anzuwenden auf „Orte in Gebäuden oder im Freien“, die für eine Nutzung als Arbeitsplätze vorgesehen sind. Sie enthält bauliche und andere Anforderungen an Arbeitsstätten und deren Einrichtungen zum Schutze der Arbeitnehmer eines Betriebes. Die Vorschriften dieser Verordnung bleiben vorläufig ergänzt durch die Arbeitsstättenrichtlinien –ASR- der bisherigen ArbStättV. Die ASR sind im System den einzelnen dafür relevanten Dokumenten der LBO zugeordnet und daher nachstehend nicht aufgeführt - siehe dazu § 08 der ArbStättV
Die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung bleiben von den Vorschriften der Landesbauordnungunberührt.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
00 Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-
00 ArbStättV § 08 Übergangsvorschriften
00 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-
00 Betriebssicherheitsverordnung- BetrSichV-
00 Produktsicherheitsgesetz -ProdSG-
01 GUV Arbeitsschutz und Unfallverhütung
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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29