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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 23 Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und von Freiflächen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Gestaltung ist Teil der Baupflege. Sie ist nicht nur Angelegenheit des Bauherrn, sie ist auch Angelegenheit der Öffentlichkeit. Die in der LBO enthaltenen Vorschriften dienen jedoch nur der sogenannten Verunstaltungsabwehr; sie enthalten keine positiven Gestaltungsvorschriften. Konkrete Anforderungen müssen Rücksicht nehmen auf die gewachsene Struktur eines Gebietes und auf die vorhandene Bebauung. Anforderungen an die Gestaltung bleiben den örtlichen Vorschriften vorbehalten z. B .in Form von Satzungen
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 03 Allgemeine Anforderungen ( =Grundanforderungen)
01 LBO Teil 3 Abschnitt I Gestaltung §§ 09-10
Gestaltungssatzungen der Gemeinden:
01 Städte Kreise Gemeinden Ämter
01 LBO § 08 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze
01 LBO § 86 Örtliche Bauvorschriften
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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29