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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Themenordner TO

Thema

TO II 23 Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und von Freiflächen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Gestaltung ist Teil der Baupflege. Sie ist nicht nur Angelegenheit des Bauherrn, sie ist auch Angelegenheit der Öffentlichkeit. Die in der LBO enthaltenen Vorschriften dienen jedoch nur der sogenannten Verunstaltungsabwehr; sie enthalten keine positiven Gestaltungsvorschriften. Konkrete Anforderungen müssen Rücksicht nehmen auf die gewachsene Struktur eines Gebietes und auf die vorhandene Bebauung. Anforderungen an die Gestaltung bleiben den örtlichen Vorschriften vorbehalten z. B .in Form von Satzungen

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO § 03 Allgemeine Anforderungen ( =Grundanforderungen)

01 LBO Teil 3  Abschnitt I §§ 09-10 Gestaltung  

Gestaltungssatzungen der Gemeinden:
01 Städte Kreise Gemeinden Ämter

01 LBO § 08 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze

01 LBO § 86 Örtliche Bauvorschriften




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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29