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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 24 Bauprodukte Bauarten
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Die Vorschriften über die Verwendung von Bauprodukten und Bauarten basieren auf Europäischem Recht. Sie unterteilen Bauprodukte und Bauarten im wesentlichen in solche, deren Verwendung technischen Regeln entsprechen oder die nach den Vorschriften des Bauproduktengesetzes gehandelt werden dürfen, und in solche, für die eine bauaufsichtliche Zulassung, ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 02 Begriffe Abs.11 Bauprodukte
01 LBO § 16a Bauarten
01 LBO Teil 3 Abschnitt 3 §§ 16b-25 Bauprodukte
01 LBO § 56 Unternehmerin oder Unternehmer
01 LBO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
01 LBO § 69 Behandlung des Bauantrages.
01 LBO § 81 Bauüberwachung
01 Hersteller- und Anwenderverordnung -HAVO-
01 Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten -ÜTVO-
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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29