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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Themenordner TO

Thema

TO III 01 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TO III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO Vierter Teil  Die am Bau Beteiligten §§ 53-57.

01 LBO § 24 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen

01 LBO § 42 Bezirksschornsteinfegermeister

01 LBO § 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden

01 LBO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

01 LBO § 65 Bauvorlageberechtigung.

01 LBO § 70 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn

01 LBO § 70a Beteiligung derÖffentlichkeit

01 Prüfingenieur Sachverständigenverordnung  -PPVO-

00 BauStellV § 03 Koordinierung

00 BauStellV § 04 Beauftragung


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01 TO III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06