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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO III 01 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TO III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06
Bemerkung
Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO Vierter Teil Die am Bau Beteiligten §§ 53-57.
01 LBO § 24 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen
01 LBO § 42 Bezirksschornsteinfegermeister
01 LBO § 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden
01 LBO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
01 LBO § 65 Bauvorlageberechtigung.
01 LBO § 70 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn
01 LBO § 70a Beteiligung derÖffentlichkeit
01 Prüfingenieur Sachverständigenverordnung -PPVO-
00 BauStellV § 03 Koordinierung
00 BauStellV § 04 Beauftragung
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01 TO III Ausführung von Bauvorhaben; bestehende bauliche Anlagen 01-06