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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 001a  Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz
Erster Abschnitt  Allgemeine Vorschriften §§ 001- 004c
Erster Teil  Bauleitplanung: §§ 001-013
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht § 001-135c         

Bemerkung

Im Bauleitplanverfahren soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden, Eingriffe in Natur und Landschaft sind auszugleichen, Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Gebiete zu unterlassen .Diese nicht zwingenden Anforderungen - von Abs. 4 abgesehen – sollen sicherstellen, dass die aufgeführten Belange überhaupt berücksichtigt werden.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 001a > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

00 BauGB(I) § 005 Inhalt des Flächennutzungsplans

00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 011 Städtebaulicher Vertrag

00 BNatSchG § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


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