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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 001a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 001- 004c
Erster Teil Bauleitplanung: §§ 001-013
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht § 001-135c
Bemerkung
Im Bauleitplanverfahren soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden, Eingriffe in Natur und Landschaft sind auszugleichen, Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Gebiete zu unterlassen .Diese nicht zwingenden Anforderungen - von Abs. 4 abgesehen – sollen sicherstellen, dass die aufgeführten Belange überhaupt berücksichtigt werden.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 001a > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
00 BauGB(I) § 005 Inhalt des Flächennutzungsplans
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 011 Städtebaulicher Vertrag
00 BNatSchG § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
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