Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 007 Anpassung an den Flächennutzungsplan
Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan §§ 005-007
Erster Teil Bauleitplanung: §§ 001-013a
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht § 001 – 135c
Bemerkung
Öffentliche Planungsträger -z. B. nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz- haben ihre Planung dem Flächen-nutzungsplan anzupassen, soweit sie ihm nicht widersprochen haben. Aus besonderen Gründen ist ein nachträglicher Widerspruch möglich. Der Gemeinde sind dann ihre Aufwendungen zu ersetzen
Informationen zum Thema
00 BauGB § 007 > online