Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 007  Anpassung an den Flächennutzungsplan
Zweiter Abschnitt   Vorbereitender Bauleitplan §§ 005-007
Erster Teil   Bauleitplanung: §§ 001-013a
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht § 001 – 135c

Bemerkung

Öffentliche Planungsträger -z. B. nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz- haben ihre Planung dem Flächen-nutzungsplan anzupassen, soweit sie ihm nicht widersprochen haben. Aus besonderen Gründen ist ein nachträglicher Widerspruch möglich. Der Gemeinde sind dann ihre Aufwendungen zu ersetzen

Informationen zum Thema

00 BauGB § 007 > online